Melden Sie Ihr Kind bei uns an!
Haben Sie Interesse Ihr Kind bei uns unterzubringen? Hier finden Sie alle nötigen Informationen zum Thema Anmeldung.
Anmeldebedingungen
Ganztags bis 10h / Teilzeit bis 6h
Nach Antragstellung:
Antrag auf Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes zur Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflegestelle
Die sogenannte "Bedarfsprüfung" vom Jugendamt des Landkreises Rostock.
Beim Aufnahmegespräch werden bei der Kindertagespflege ähnliche Themen behandelt wie bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen. So werden die bisherige Entwicklung des Kindes, seine Stärken und Schwächen sowie besondere Bedarfe, die Familiensituation und besondere Wünsche der Eltern reflektiert. Ferner geht es um die pädagogische Arbeit der Tagespflegeperson, den Tagesablauf, die Eingewöhnungsphase usw.
Betreuungsvertrag
Der Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagesmutter sichert beide Seiten ab und regelt alle Formalitäten des Betreuungsverhältnisses.
Gebühren
Verpflegungsgeld & Gesondert
Die Vollverpflegung beinhaltet das Frühstück, eine Obstpause, das Mittagessen, am Nachmittag eine kleine Zwischenmahlzeit (Vesper) sowie das Abendessen (bei Bedarf) und selbstverständlich unbegrenzt Getränke.
Gerne berücksichtige ich auch spezielle Anforderungen bei der Zubereitung der Speisen, falls Allergien oder andere persönliche Vorgaben vorliegen.
Das Verpflegungsgeld wird und nur für tatsächlich anwesende Tage berechnet.
Daher ist es erforderlich, die Abmeldung vom Essen entweder am selben Tag bis spätestens 8.00 Uhr oder am vorhergehenden Tag bis 20.00 Uhr vorzunehmen!
WICHTIG: ("KEINE SMS") NUR ANRUFEN!
Die Option besteht, die Kosten für die Verpflegung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) abzurechnen.
Gesondert
Gesondert berechnet werden zusätzliche Leistungen (z. B. Nutzung von entgeltlichen Veranstaltungen, Ausflüge sowie Kinderveranstaltungen u.a.)
Die Eltern bringen in bestimmten Intervallen, abhängig vom Bedarf, Windeln, Taschentücher und Feuchttücher für ihre Kinder mit.
Vertrag/Auszug
Urlaub - Betreuung - Aufsichtspflicht - Kündigung
Die Urlaubsplanung wird bis spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres festgelegt und sichtbar in der Tagespflege ausgehängt.
Grundsätzlich bleibt die Einrichtung zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an Feiertagen
geschlossen.
Für den Fall, dass ich erneut ausfalle, beispielsweise aufgrund von Krankheit, wird die folgende Regelung getroffen!
- bei langfristigem Ausfall durch andere Tagesmutter
- vertraute Personen
Liebe Eltern! Die Aufsichtspflicht der Kinder beginnt mit der Übernahme an die Tagesmutter und endet wiederum mit der Übergabe des Kindes an die Eltern.
Die Betreuungszeiten richten sich nach den Arbeits- und Wegezeiten der Personensorgeberechtigten.
Kündigungsverhältnis
Eine fristlose Kündigung der Tagespflegevereinbarung ist aus wichtigem Grund möglich.
Gründe sind insbesondere:
- schwere Erkrankung
- wenn Pflichten aus der Vereinbarung gröblich verletzt werden
- wenn aus Sicht des örtlichen Trägers (Jugendamt) das Wohl des Kindes nicht mehr gewährleistet ist
- keine Gewährleistung durch pädagogische Betreuung
"Wir erheben keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."